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webERV - Elektronischer Rechtsverkehr

Schriftsätze sofort und einfach via Anwendung im Web-Browser bei Gericht einbringen!




Online - Einfache Bedienung der Anwendung im Web-Browser - Alles ohne Software-Installation und ohne Wartungsverträge !

*** Auch für Apple Geräte geeignet ***



MANZ webERV - die Online-Lösung zur Übermittlung von Schriftsätzen zwischen Gerichten / Behörden und Teilnehmern am elektronischen Rechtsverkehr. Die Nutzung erfolgt via Internet und mittels  einer Web-Browser basierenden Anwendung - es ist keinerlei Software - Installation auf Kundenseite erforderlich.

Nach Freischaltung der Anwendung am RDB Portal benötigen Sie für die Nutzung lediglich die dementsprechenden Berechtigungs-Zertifikate Ihrer Übermittlungsstelle - und schon verfügen Sie über eine funktionsfähige webERV Anwendung!

Nähere Details zum MANZ webERV im PDF-Format


Funktionen & Preise


 Anwendungspakete

Lite

Lite Plus

Standard

Standard Plus

Expert

 Firmenbuch (FB)

 Jahresabschlüsse x x x x x
 Neueintragungen   x x x x
 Änderungen   x x x x

 Verfahrensautomation Justiz

 Mahnklagen     x x x
 Exekutionsanträge     x x x
 Ersteingaben     x x x
 Folgeeingaben     x x x
 Klagen     x x x
 Einstweilige Verfügung     x x x
 Kündigungen     x x x
 Direktzustellungen     x x x

 EU Mahnverfahren

 EU Mahnverfahren
 keine Anwaltspflicht (Art 24 EUMahnVVO)
    x x x

 Grundbuch (GB)

 Eigentumsrecht       x x
 Wohnungseigentum       x x
 Grundstücksveränderung       x x
 Löschungen       x x
 Sonstige Begehren       x x

 Entgelte

Lite

Lite Plus

Standard

Standard Plus

Expert

 > Preisliste
Pauschale Pauschale Pauschale Einzelverrechnung Pauschale

 


Sie wollen den MANZ webERV sofort nutzen?

Voraussetzungen für die Nutzung des MANZ webERV

  • Gültiger Vertrag mit MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH als Übermittlungsstelle zur Weiterleitung von Schriftsätzen im elektronischen Rechtsverkehr
  • "eSignature Basic Zertifikate" der Übermittlungsstelle
  • Vertrag mit MANZ über ein Anwendungspaket gemäß Tabelle
  • Technische Voraussetzungen
   Kontakt:  +43 1 531 61-655   vertrieb@manz.at

 

Vorteile


webERV Start-Pakete für Rechtsanwälte, Steuerberater, Behörden und Unternehmen

Ideal Einsteiger oder für Kunden mit geringem Nutzungsbedarf!

  • webERV Lite
    Zur Einreichung von elektronischen Jahresabschlüssen als PDF an das Firmenbuch.
  • webERV Lite Plus
    Zur Einreichung von Jahresabschlüssen, Neueintragungen und Änderungen bei bestehenden Firmen an das Firmenbuch. Zahlungsbefehle in den Mitgliedstaaten durch Festlegung von Mindestvorschriften, bei deren Einhaltung die Zwischenverfahren im Vollstreckungsmitgliedstaat, die bisher für die Anerkennung und Vollstreckung erforderlich waren, entfallen.
     
  • webERV Standard Plus
    Dieses Paket umfasst die Funktionen aus Firmenbuch (FB), Verfahrensautomation der Justiz, EU-Mahnverfahren und Grundbuch (GB). Für die Nutzung der webERV Software und der Übermittlungsstelle bezahlen Sie ausschließlich eine Gebühr je abgesandten Schriftsatz. Der Mindestumsatz beträgt EUR 50,- pro Jahr. 


webERV Professionell für Rechtsanwälte, Notare, Behörden und Unternehmen

DIE Pakete für mehrere Benutzer und häufige Verwendung zahlreicher Funktionen!

  • webERV Standard
    Dieses Paket umfasst die Funktionen aus Firmenbuch (FB), Verfahrensautomation der Justiz und EU-Mahnverfahren mit einer monatlichen Grundgebühr und einer geringen Gebühr pro abgefragtem Schriftsatz.

     
  • webERV Expert
    Dieses Paket umfasst die Funktionen aus Firmenbuch (FB), Verfahrensautomation der Justiz, EU-Mahnverfahren und Grundbuch (GB) mit einer monatlichen Grundgebühr und einer geringen Schriftsatzgebühr.

 

Funktionsbeschreibung

Firmenbuch

  • Neueintragung - Eintragung einer neuen Firma im Firmenbuch.
  • Änderung - Antrag zur bestehenden Firma zu vorhandener Firmenbuchnummer.
  • Jahresabschluss - Elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen.

 

Verfahrensautomation der Justiz (VJ)

Zur Einreichung von Schriftsätzen an österreichische Gerichte.

  • Mahnklagen (Bezirks-, Landes-, Arbeitsgericht):
    Eintreibung von Geld, zB nichtbezahlte Rechnungen, Versicherungen, Beiträge, Verkehrsunfälle,…
     
  • Exekutionsanträge:
    Fahrnisexekutionen, Forderungsexekutionen, (§ 294a), Rechteexekutionen Herausgabeexekutionen, Räumungsexekutionen, Erwirkung von anderen vertretbaren Handlungen, Erwirkung von anderen unvertretbaren Handlungen, Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von körp. Sachen, Unterlassungsexekutionen, Sonstige Exekutionen ...sowie Kombinationen bis zu € 50.000,00.
     
  • Klagen (Bezirks-, Landes-, Arbeitsgericht, Sozialrechtssache):
    Räumung, Besitzstörung, Exekutionsrechtliche Klagen, Scheidung, Unterhalt, Wechselmandatsverfahren, Aufhebung/Nichtigkeit der Ehe, Sonstiger Streitgegenstand
     
  • Einstweilige Verfügungen (Bezirks-, Landes-, Arbeitsgericht):
    Allgemeine Streitsache, Familienrecht, Kündigung- Bezirks-, Arbeitsgericht
     
  • Ersteingaben:
    Bei der "Sonstigen Ersteingabe" ist noch keine Geschäftszahl (GZ) vorhanden.
    Beispiele: Verfahrenseinleitende Schriftsätze, Beweissicherungsanträge, etc.
     
  • Folgeeingaben:
    Bei der "Sonstigen Folgeeingabe" ist bereits eine Geschäftszahl (GZ) vorhanden.
    Beispiele: Einsprüche, Klagebeantwortungen, Berufungen, Rekurse, Vorbereitende Schriftsätze, etc.
     
  • Direktzustellung nach § 112 ZPO:
    Zum Beispiel ein Anwalt bringt eine Klage bei Gericht ein, dann muss er dem gegnerischen Anwalt diese Klage zustellen. Das kann mit Fax, Email, Post geschehen, oder eben mit dem webERV elektronisch. Vorteil beim webERV: man hat eine nachweisbare Bestätigung der Übermittlung.

 

EU-Mahnverfahren


Das Europäische Mahnverfahren ist in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt. Eine „grenzüberschreitende Rechtssache" liegt vor, wenn mindestens eine der Parteien ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem des befassten Gerichts hat. Diese Verordnung gilt in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemark.

 

Grundbuch


Folgende (elektronische) Grundbuchsanträge stehen derzeit zur Verfügung:

  • Neueintragung (Neue Einlage anlegen)
    Dient dazu, das Neuanlegen einer Einlage anfordern zu können (Hilfsbegehren). Dies ist notwendig, um sich in einem anderen Begehren desselben Antrages auf die neu angelegte Einlage beziehen zu können - da deren EZ zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt ist.
     
  • Neueintragung
    Neueintragung mit Bezug auf eine Eintragungskategorie (Gutsbestand, Eigentum, Lasten, Aufschrift), eine bestehende Eintragung oder eine Neueintragung.
     
  • Änderung
    Änderung von Einträgen mit Bezug auf Aufschrift, Gutsbestand oder Eintragung.
     
  • Vorrang
    Vortretendes oder Zurücktretendes Recht
     
  • Grundstücksveränderungen
    Ab- und Zuschreibung für ganze Grundstücke, Teilung von Grundstücken, Vereinigung von Grundstücken, Ab- und Zuschreibung für Trennstücke, Einbeziehung von Trennstücken
     
  • Eigentumsrecht
    Anmerkung, Änderung, Berichtigung, Einverleibung, Vormerkung
     
  • Pfandrecht
    Singularpfandrecht (Einverleibung, Anmerkung, Vormerkung, Berichtigung)
    Simultanhaftung (Anmerkung)
    Afterpfandrecht  (Einverleibung, Anmerkung, Vormerkung, Berichtigung)
     
  • Löschungen
    Einverleibung der Löschung und einfache Löschung
     
  • Wohnungseigentum
    Vorläufiges Wohnungseigentum (Einverleibung)
    Endgültiges Wohnungseigentum (Anmerkung, Berichtigung, Einverleibung, Ersichtlichmachung)
     
  • Rangordnung
    Veräußerung, Verpfändung, Einräumung von Wohnungseigentum

 

Konditionen


  • Im Entgelt des jeweiligen Anwendungspaketes ist die laufende Wartung der Anwendungs-Software (funktionale Anpassung der Anwendung gemäß Anforderung der Justiz und Fehlerbehebung) sowie Schulung und Hotline    inkludiert.
  • Das jeweilige Nutzungsentgelt je Anwendungspaket für den MANZ webERV deckt die Bereitstellung, den technischen Support und den Betrieb der Anwendung pro Kundenstandort ab und gilt unabhängig von der Menge der Transaktionen, die ein Kunde über die Anwendung abwickelt.
  • Verwendet ein Kunde einzelne oder mehrere Anwendungspakete an mehreren Unternehmensstandorten, ist das jeweilige Nutzungsentgelt pro Standort zu entrichten.
  • Das jeweilige Nutzungsentgelt je Anwendungspaket wird für das gesamte Kalenderjahr im Jänner eines Jahres im Vorhinein verrechnet, bei unterjährigen Vertragsabschlüssen erfolgt im Monat des Vertragsabschlusses eine anteilige Verrechnung für die verbleibenden Monate eines Kalenderjahres.
  • Die angeführten Nutzungsentgelte je Anwendungspaket gelten nicht für Schnittstellen-Lösungen zu vor- oder nachgelagerten Verwaltungssystemen (zB. Kanzlei-Software); diesbezügliche Preise ausschließlich auf Anfrage.