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Die DAG 06 erscheint am 10.12.2018
Zeitschriften Cover

Österreichische Zeitschrift für das
ÄRZTLICHE GUTACHTEN

Inhaltsverzeichnis

ISSN: 2308-7552
Reihe: Österr. Zeitschrift f.d. ärztliche Gutachten (DAG)
Verlag: Manz Verlag Wien
Format: Zeitschrift
Jahrgang 2019
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!
Christina Wehringer
 
Das psychologische Gutachten – Fragestellungen und Anwendungsfelder
Psychologischer Befund; psychologisches Gutachten; „Hilfsgutachten“.
Der Artikel gibt einen Überblick über den Einsatz psychologischer Gutachten in Österreich, deren relevante Anwendungsfelder sowie im Rahmen der Begutachtungen zu klärenden Fragestellungen.
Martin Nechtelberger, Walter Renner
Die Rolle des psychiatrischen Gutachters bei Gericht
Forensik; Ausbildung; Rechtsbereich; Krankheitseinsicht; Behandlungsbedürftigkeit; Gefährdung.
Psychiater sammeln im Zuge ihrer Ausbildung neben einer medizinischen Grundausbildung enorme klinische Erfahrung in der – oftmals über Jahre dauernden – Betreuung psychiatrischer Patienten. Die gutachterlichen Fragestellungen decken sich im Wesentlichen mit jenen der Behandlung psychiatrisch Erkrankter: Krankheitseinsicht, Behandlungsbedürftigkeit, Eigen- und Fremdgefährdung. Der Beitrag fasst die Eckpunkte zusammen.
Peter Hofmann
 
Begutachtung der Borreliose I
Erythema migrans; Radikulomyelomeningitits; Seronarbe; Neuroborreliose.
Ein Zeckenstich führt nur in seltenen Fällen zu einer Borreliose. Neben dem serologischen Nachweis steht vor allem die Klinik bei der Diagnostik im Vordergrund. Bei einem chronischen Verlauf ist immer auch an eine somatoforme Störung zu denken. Wie Diagnostik und Therapie im Detail erfolgen und worauf gutachterlich Tätige zu achten haben, fasst der Beitrag praxisnah zusammen und geht auch ausführlich auf wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse ein.
Wolfgang Hausotter
 
Gerichtsmedizin und Geruchssinn
Olivocochleare Bündel; Hintergrundgeräusche; Alltagsgerüche; Blausäure.
Ähnlich wie viele Menschen den Gehörsinn steuern können, können Gerichtsmediziner offensichtlich „Alltagsgerüche“ ausblenden und ihre Wahrnehmung auf pathologische Gerüche und Gerüche von Vergiftungen fokussieren.
Christian Reiter
 
Im Zweifel für den Angeklagten – Freisprüche als Konsequenz mangelhafter ärztlicher Dokumentation
Verletzungsdokumentation; Dokumentations- und Anzeigenpflicht; Beweisgrundlage.
Nach dem Ärztegesetz (und dem Krankenanstaltengesetz) sind Ärzte verpflichtet, Folgen körperlicher Gewalt ordnungsgemäß und sorgfältig zu dokumentieren und in besonderen Fällen anzuzeigen. Ausschließlich auf Basis zweifelsfreier schriftlicher, grafischer und fotografischer Dokumentation können in einem späteren Gerichtsverfahren Rückschlüsse über den Tathergang gezogen werden. Der Beitrag zeigt praxisbezogen auf, worauf bei der Dokumentation zu achten ist.
Andrea Berzlanovich, Mitarbeit: Barbara Schleicher, Gesundheit Österreich GmbH; Éva Rásky, Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie der Medizinischen Universität Graz
 
Familienbonus Plus
Familienbonus; Höhe; Aufteilung.
Ab dem 1. Jänner 2019 wird der neue Familienbonus Plus die bisherige Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag ersetzen.
Hans-Georg Goertz
 
Rechtsprechung für Gutachter
Schmerzengeld bei Krallenzehenstellung.
Euro 30.000,– (Teil-)Schmerzengeld für – infolge einer schicksalshaft eingetretenen Krallenzehenstellung nach einer Hämangiomteilresektion – erlittene physische und psychische Schmerzen unter Berücksichtigung der jedenfalls zu erleidenden Schmerzen aufgrund des Hämangioms, der nicht dem objektiven Maßstab eines Durchschnittsmenschen entsprechenden besonderen seelischen Empfindsamkeit und der bloßen Teilbemessung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz hält sich im Rahmen der Rechtsprechung.
§ 3 Abs. 1 HeimAufG
OGH 10. 4. 2018, 5 Ob 34/18p
Johannes Zahrl
Rechtmäßigkeit ärztlicher Aufklärung.
Grundlage einer rechtmäßig erfolgten Aufklärung ist nach ständige Rechtsprechung des OGH ein persönliches ärztliches Aufklärungsgespräch.
§ 3 Abs. 1 HeimAufG
OGH 18. 7. 2018, 5 Ob 75/18t
Johannes Zahrl
Überprüfung einer Freiheitsbeschränkung gemäß § 11 HeimAufG.
Das Unterbinden einer Ortsveränderung i.S.d. § 3 Abs. 1 HeimAufG wird üblicherweise in einem aktiven Tun bestehen.
§ 3 Abs. 1 HeimAufG
OGH 4. 7. 2018, 7 Ob 113/18w
Johannes Zahrl
Befangenheit eines Sachverständigen.
Bezeichnet ein Sachverständiger in einer Stellungnahme zu einem Ablehnungsgesuch die Partei, die den Ablehnungsantrag gestellt hat, durchgängig als „Gegenseite“, so kann dies im Einzelfall die Befangenheit des Sachverständigen begründen.
LG Frankfurt a. M. 11. 8. 2017, 2–04 O 17/16
Johannes Zahrl
 
Einschätzungsverordnung (EVO) mit ergänzenden Erläuterungen für Ärzte
Abschnitt 4: Nervensystem.
Grundlage der Ausführungen dieser Rubrik sind die Einschätzungsverordnung und das Handbuch zur Einschätzungsverordnung des Sozialministeriums, ausgewählt und bearbeitet von der Chefredakteurin.
Christina Wehringer